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Energieausweis

Energieausweis – Pflicht zur Vorlage bei Besichtigung

Im Falle von Neuvermietung oder Verkauf müssen sich Eigentümer rechtzeitig um einen gültigen Ausweis für das Gebäude kümmern. Da die Modernisierungsempfehlungen ab Mai 2014 verpflichtender Bestandteil des Energieausweises sind, hat der Ausweis sinnvolle und kostengünstige Modernisierungsempfehlungen zu enthalten.

Seit der Novellierung der Energiesparverordnung (EnEV) im Jahr 2014 gelten verschärfte Regelungen Spätestens bei der Objektbesichtigung muss er den Besichtigungsinteressenten vorgelegt werden.

Wie bekomme ich den Energieausweis?

Nichts leichter als das. Unsere Verkäufer erhalten den Energieausweis kostenlos mit dem Verkaufsauftrag Ihrer Immobilie, wir kümmern uns natürlich auch um sämtliche Details, die den Energieausweis betreffen.

Die 2 Ausweisarten sind a) verbrauchsorientiert, basierend auf den Energieverbrauch des Gebäudes welcher aus den letzten 3 Jahren dokumentiert wird oder b) bedarfsorientiert, durch eine umfassende bautechnische Analyse des Gebäudes.

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